Online Rezepteinreichung
Für Privatversicherte
Privatversicherte können ihr Rezept nicht bei uns einreichen. Sie erhalten von uns mit der Ware immer eine Rechnung mit der Sie die Kosten bei ihrer Privatversicherung abrechnen können. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Vorfeld gerne einen Kostenvoranschlag.
Für gesetzlich Versicherte
Beim Kauf von verschreibungsfähigen Hilfsmitteln haben Sie die Möglichkeit Ihre Verordnung bei uns einzureichen. Bei allen eingereichten Rezepten prüfen wir vorab, ob wir die Leistung mit der jeweiligen Kasse nach den geltenden rechtlichen Bedingungen abrechnen können. Wir werden die Kostenübernahme dann beantragen und uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Lieferung mit Rezeptabrechnung